Ambulanter Aufenthalt

Wird im Spital Schwyz eine Operation, eine Behandlung oder eine Untersuchung ambulant durchgeführt, können Sie meist am gleichen Tag wieder nach Hause.

Unsere Chirurgische Tagesklinik

Unabhängig davon, wie lange Sie bei uns sind: Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten ist für Sie da und sorgt dafür, dass Sie sich nach einer erfolgreichen Operation zu Hause gut erholen und vollumfänglich genesen können.

Vorbereitungen und Eingriff

Hausärztliche Voruntersuchung (präoperative Abklärung)

Bitte melden Sie sich idealerweise innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Eingriff / Untersuchung bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt für eine medizinische, präoperative Untersuchung und Überprüfung Ihrer Medikation.

Patientenaufklärung und Vorgespräch

In einem Vorgespräch klärt Sie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einfühlsam und verständlich über Ihre bevorstehende Untersuchung, Behandlung oder das Operationsverfahren auf. Gemeinsam besprechen Sie Risiken und allfällige Unklarheiten. Auf dem Formular Patientenaufklärung, das Sie im Vorgespräch erhalten, stimmen Sie mit Ihrer Unterschrift dem geplanten operativen Eingriff respektive der Untersuchung zu.

Anästhesieabklärung

Im Rahmen der Vorbereitung für die Operation erhalten Sie eine Anästhesieaufklärung mit einem Narkosearzt. Der Aufklärungszeitpunkt hängt von der Dringlichkeit und dem Eingriffsrisiko ab.  Bei diesem Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen und zu Unsicherheiten, damit das Anästhesieverfahren optimal und individuell auf Sie abgestimmt werden kann. Bitte bringen Sie das vollständig ausgefüllte Formular «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen» sowie die Untersuchungsergebnisse der Hausärztin oder des Hausarztes zum Gespräch mit, sofern die Unterlagen dem Spital Schwyz nicht bereits zugestellt wurden.

Formulare für den Spitaleintritt

Sie erhalten von uns per Post das gelbe Formular «Patientenanmeldung» sowie das rosa Formular «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen». Diese beiden Dokumente dienen als schriftliches Einverständnis für die Korrektheit Ihrer Personalien sowie für die geplante Narkose. Wir bitten Sie, beide Dokumente vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vor oder beim Eintritt dem Spital Schwyz zuzustellen oder mitzubringen.

Essen und Trinken vor der Operation

Vor dem operativen Eingriff oder einer speziellen Untersuchung müssen Sie nüchtern sein. Das bedeutet, dass Sie ab Mitternacht bzw. 6 Stunden vor der Anästhesie keine Speisen mehr zu sich nehmen dürfen. Trinken darf man klare Flüssigkeit (Wasser, Tee) bis zwei Stunden vor Eintritt. Ein Nichtbeachten dieser Weisung kann dazu führen, dass der Eingriff verschoben werden muss. Falls der operative Eingriff oder die Untersuchung erst am Nachmittag stattfindet, kontaktieren wir Sie persönlich für genauere Weisungen.

Medikamente 

Bei regelmässigen Medikamenteneinnahmen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie diese Medikamente am Morgen des Operationstages einnehmen dürfen. Bringen Sie bitte alle Medikamente inklusive Originalverpackung mit. 

An- und Rückreise

Wir empfehlen Ihnen, sich ins Spital Schwyz fahren zu lassen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Sorgen Sie dafür, dass Sie in beiden Fällen auf der Rückreise von einer Begleitperson betreut werden. Es ist verboten, nach der Operation, noch unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln, Fahrzeuge zu führen. Auch empfehlen wir Ihnen, nach einer Operation keine Verträge zu unterschreiben.

Empfang und Eintritt

Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zur vereinbarten Zeit bei der Information am Haupteingang. Nach den Aufnahmeformalitäten am Patientenempfang werden Sie in die Tagesklinik eingewiesen.

Für Ihren Eintritt bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen und einzuhalten:

  • Zu Hause noch Duschen
  • Auf Make-up und Körperpflegeprodukte wie Hautlotion verzichten
  • Keine Ohr- und Fingerringe, Halsketten oder anderen Schmuck (Piercing) tragen
  • Hörgerät, Brille, Kontaktlinsen mitnehmen

Nach dem Eingriff werden Sie von unserem Pflegefachpersonal überwacht und bis zu Ihrer Entlassung persönlich, einfühlsam und kompetent betreut. 

Gesundheitliche Probleme

Sollten Sie sich zu Hause unwohl fühlen oder lassen sich die Schmerzen mit den verschriebenen Medikamenten nicht lindern, rufen Sie jederzeit den Dienstanästhesisten oder die Dienstanästhesistin unter der Telefonnummer 041 818 39 90 an. Wir helfen Ihnen kompetent und rasch weiter. 

Rechte und Pflichten

Datenschutz und Datensicherheit

Im Spital Schwyz werden zweckmässige personenbezogene Daten erfasst. Diese unterliegen dem Datenschutz.

Einsicht in die Krankengeschichte

Alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit sowie deren Verlauf und die Behandlung werden im Spital Schwyz in einer elektronischen Krankengeschichte festgehalten. Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht einzusehen. 

Auskünfte an die Vertrauensperson und Arztgeheimnis

Alle Mitarbeiter des Spital Schwyz unterliegen der Schweigepflicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihre Angehörigen Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erhalten, bitten wir Sie uns diese Person namentlich mitzuteilen. Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist bis zu Ihrem Widerruf gültig. Eine Auskunft kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur erfolgen, wenn die Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

Über das Formular «Patientenanmeldung» können Sie ausserdem eine Kontaktadresse/Vertrauensperson angeben, welche über Ihren Eintritt ins Spital und evtl. Notfallsituationen informiert werden soll. Sollten Sie nicht ansprechbar oder nicht urteilsfähig sein, wird die Ärztin bzw. der Arzt die Vertrauensperson oder die gesetzliche Vertreterin bzw. den gesetzlichen Vertreter informieren. In der Regel – und ohne Widerrede Ihrerseits – unterrichten wir Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder die Ärztin bzw. den Arzt über den Verlauf Ihrer Behandlung. Bei Vorliegen einer Patientenverfügung, handeln wir immer Ihrem Wunsch entsprechend.

Ebenfalls sind wir behördlich verpflichtet, gewisse anonymisierte Daten für statistische und Abrechnungszwecke an die Krankenkassen und Behörden weiterzugeben.

Rechte und Pflichten als Patient:in

Selbstbestimmung wird im Spital Schwyz grossgeschrieben. Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung vorgenommen. lhre Zustimmung dazu geben Sie uns mit Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung (Formular «Patientenanmeldung» und/oder «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen»). Eine Ausnahme bilden unaufschiebbare Notfallbehandlungen bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten sowie die zwangsweise Untersuchung und Behandlung auf behördliche Anweisung.

Durch eigenes Mitwirken können Sie Ihre Heilung fördern. Damit die Ärztin bzw. der Arzt Ihr Leiden möglichst gut erfassen kann, ist sie bzw. er auf Ihre vollständigen Angaben angewiesen (Informationspflicht). Ein wohlwollender Umgang zwischen Patientinnen und Patienten, Besucher:innen und Mitarbeitenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher bitten wir Sie, die Anordnung des Pflegefachpersonals zu beachten sowie auf die anderen Patientinnen und Patienten Rücksicht zu nehmen, z.B. beim Radiohören, Fernsehen, Telefonieren oder bezüglich der Besuchszeiten. 

Bitte melden Sie sich vor Verlassen der Station jeweils bei einer Pflegefachperson ab.