Vor dem Spitaleintritt
Sie haben sich entschieden, für Ihre Untersuchung oder Ihren Eingriff ins Spital Schwyz zu kommen. Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen herzlich. Damit Sie sich für den Eintritt und den Aufenthalt im Spital Schwyz optimal vorbereiten können, bitten wir Sie, unsere Informationen und Checklisten aufmerksam durchzulesen. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Vorbereitungen
Kostenübernahme
Bitte überprüfen Sie, welche Kosten durch Ihre Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Sie haben Anrecht auf medizinische Behandlung, Betreuung und Hotellerie gemäss Ihrer Versicherungsdeckung.
Hausärztliche Voruntersuchung (präoperative Abklärung)
Bitte melden Sie sich idealerweise innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Eingriff / Untersuchung bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt für eine medizinische, präoperative Untersuchung und Überprüfung Ihrer Medikation.
Patientenaufklärung und Vorgespräch
In einem Vorgespräch klärt Sie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einfühlsam und verständlich über Ihre bevorstehende Untersuchung, Behandlung oder das Operationsverfahren auf. Gemeinsam besprechen Sie Risiken und allfällige Unklarheiten. Auf dem Formular Patientenaufklärung, das Sie im Vorgespräch erhalten, stimmen Sie mit Ihrer Unterschrift dem geplanten operativen Eingriff respektive der Untersuchung zu.
Anästhesieabklärung
Im Rahmen der Vorbereitung für die Operation erhalten Sie eine Anästhesieaufklärung mit einem Narkosearzt. Der Aufklärungszeitpunkt hängt von der Dringlichkeit und dem Eingriffsrisiko ab. Bei diesem Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen und zu Unsicherheiten, damit das Anästhesieverfahren optimal und individuell auf Sie abgestimmt werden kann. Bitte bringen Sie das vollständig ausgefüllte Formular «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen» sowie die Untersuchungsergebnisse der Hausärztin oder des Hausarztes zum Gespräch mit, sofern die Unterlagen dem Spital Schwyz nicht bereits zugestellt wurden.
Formulare für den Spitaleintritt
Sie erhalten von uns per Post das gelbe Formular «Patientenanmeldung» sowie das rosa Formular «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen». Diese beiden Dokumente dienen als schriftliches Einverständnis für die Korrektheit Ihrer Personalien sowie für die geplante Narkose. Wir bitten Sie, beide Dokumente vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vor oder beim Eintritt dem Spital Schwyz zuzustellen oder mitzubringen.
Essen und Trinken vor der Operation
Falls Ihre Operation bzw. Ihr Eingriff am Eintrittstag erfolgt, müssen Sie grundsätzlich beim Eintritt nüchtern sein. Das bedeutet, dass Sie ab Mitternacht bzw. 6 Stunden vor Spitaleintritt keine Speisen mehr zu sich nehmen dürfen. Trinken darf man klare Flüssigkeit (Wasser, Tee) bis zwei Stunden vor Eintritt. Sofern es Ausnahmen gibt, definiert dies der zuständige Anästhesiearzt bzw. die zuständige Anästhesieärztin beim Vorgespräch. Ein Nichtbeachten dieser Weisung kann dazu führen, dass der Eingriff verschoben werden muss.
Checklisten
Organisation
- Informieren Sie eine Kontaktperson (z. B. Angehörige:r, Nachbar:in) über Ihren Spitalaufenthalt.
- Bitte verzichten Sie am Eintrittstag auf Nagellack, Make-Up und Hautcreme.
- Nehmen Sie keine Wertsachen, Schmuck und grössere Geldbeträge mit ins Spital. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann das Spital Schwyz keine Haftung übernehmen.
Dokumente
- Versicherungskarte
- Medizinische Dokumente wie Impfpass, Allergiepass, Antikoagulationskarte, Patientenverfügung, Blutgruppenkarte, Blutverdünnungskarte, Chemotherapieblatt, etc.
- Eigene Medikamente in Originalpackung mit aktueller Medikamentendosierungsliste
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausweisdokumente
Persönliche Utensilien
- Toiletten- und Hygieneartikel
- Bequeme Kleidung, z. B. Trainingsanzug, Morgenmantel, Pantoffeln, Nachtwäsche
- Geschlossenes und sicheres Schuhwerk für Eingriffe im Fuss- / Bein- und Rückenbereich
- Gehstöcke (bei entsprechender Operation und falls vorhanden)
- Unterhaltungsmedien, z. B. Buch, Mobiltelefon, Tablet, etc.
Upgrade Versicherungsklasse
Als grundversicherte und halbprivatversicherte Person haben Sie die Möglichkeit, ein Upgrade in eine höhere Versicherungsklasse zu buchen und dadurch von diversen Zusatzleistungen zu profitieren. Bitte kontaktieren Sie uns vor Spitaleintritt unter information@spital-schwyz.ch, damit wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag unterbreiten können.
Weitere Informationen finden Sie hier: Upgrade
Rechte und Pflichten
Datenschutz und Datensicherheit
Im Spital Schwyz werden zweckmässige personenbezogene Daten erfasst. Diese unterliegen dem Datenschutz.
Einsicht in die Krankengeschichte
Alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit sowie deren Verlauf und die Behandlung werden im Spital Schwyz in einer elektronischen Krankengeschichte festgehalten. Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht einzusehen.
Auskünfte an die Vertrauensperson und Arztgeheimnis
Alle Mitarbeiter des Spital Schwyz unterliegen der Schweigepflicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihre Angehörigen Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erhalten, bitten wir Sie uns diese Person namentlich mitzuteilen. Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist bis zu Ihrem Widerruf gültig. Eine Auskunft kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur erfolgen, wenn die Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
Über das Formular «Patientenanmeldung» können Sie ausserdem eine Kontaktadresse/Vertrauensperson angeben, welche über Ihren Eintritt ins Spital und evtl. Notfallsituationen informiert werden soll. Sollten Sie nicht ansprechbar oder nicht urteilsfähig sein, wird die Ärztin bzw. der Arzt die Vertrauensperson oder die gesetzliche Vertreterin bzw. den gesetzlichen Vertreter informieren. In der Regel – und ohne Widerrede Ihrerseits – unterrichten wir Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder die Ärztin bzw. den Arzt über den Verlauf Ihrer Behandlung. Bei Vorliegen einer Patientenverfügung, handeln wir immer Ihrem Wunsch entsprechend.
Ebenfalls sind wir behördlich verpflichtet, gewisse anonymisierte Daten für statistische und Abrechnungszwecke an die Krankenkassen und Behörden weiterzugeben.
Rechte und Pflichten als Patient:in
Selbstbestimmung wird im Spital Schwyz grossgeschrieben. Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung vorgenommen. lhre Zustimmung dazu geben Sie uns mit Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung (Formular «Patientenanmeldung» und/oder «Anästhesie: Medizinischer Fragebogen»). Eine Ausnahme bilden unaufschiebbare Notfallbehandlungen bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten sowie die zwangsweise Untersuchung und Behandlung auf behördliche Anweisung.
Durch eigenes Mitwirken können Sie Ihre Heilung fördern. Damit die Ärztin bzw. der Arzt Ihr Leiden möglichst gut erfassen kann, ist sie bzw. er auf Ihre vollständigen Angaben angewiesen (Informationspflicht). Ein wohlwollender Umgang zwischen Patientinnen und Patienten, Besucher:innen und Mitarbeitenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher bitten wir Sie, die Anordnung des Pflegefachpersonals zu beachten sowie auf die anderen Patientinnen und Patienten Rücksicht zu nehmen, z.B. beim Radiohören, Fernsehen, Telefonieren oder bezüglich der Besuchszeiten.
Bitte melden Sie sich vor Verlassen der Station jeweils bei einer Pflegefachperson ab.
Patientenverfügung: Vorsorgen und Entscheidungen treffen
Entscheiden Sie selbst frühzeitig, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zustimmen. Mit der Patientenverfügung erleichtern Sie den Ärztinnen und Ärzten, schwierige Entscheide zu fällen. Auch Ihre Angehörigen fühlen sich entlastet, wenn sie Ihren Willen und Ihre Wünsche kennen.
Damit Ihre Patientenverfügung von der Ärztin oder dem Arzt berücksichtigt werden kann, braucht es einerseits eine von Ihnen als urteilsfähiger Patientin respektive urteilsfähigem Patienten schriftlich verfasste, datierte und unterzeichnete Verfügung. Andererseits sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns von der Existenz Ihrer Patientenverfügung in Kenntnis setzen, etwa indem Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt vor oder beim Spitaleintritt darauf aufmerksam machen. Sie können alternativ den Hinterlegungsort auf Ihrer Versicherungskarte vermerken oder eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt hinterlegen lassen. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben. Wir empfehlen Ihnen, jährlich auf dem Dokument mit Ihrer Unterschrift und Datum zu quittieren, dass die Patientenverfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht. In der Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson (Angehörige:r oder Drittperson) bezeichnen, welche im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheidet.
Vorlagen für Patientenverfügungen sowie nähere Erläuterungen zum Deponieren Ihrer Verfügung finden Sie: www.fmh.ch/patientenverfuegung
Aktuelle Tarifordnung
Anreise
Das Spital Schwyz ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar.
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Bus Linie 501 ab Seewen/Schwyz SBB Richtung Muotathal – Haltestelle «Spital»
- Bus Linie 508 ab Seewen/Schwyz SBB Richtung Brunnen – Haltestelle «Zentrum». Umsteigen auf Bus Linie 532 – Haltestelle «Spital Haupteingang»
- Hier finden Sie die Fahrplanabfrage der SBB
Anreise mit dem Auto
- Ab beiden Autobahnausfahrten Schwyz und Brunnen: Richtung Schwyz/Muotathal
- Der Weg zum Spital ist ab Schwyz signalisiert
Das Spital Schwyz liegt nur 10 Minuten vom Schwyzer Ortszentrum entfernt. Parkieren können Sie in unserem Parkhaus oder auf den Aussenparkplätzen an der Waldeggstrasse.