Anstellungsbedingungen und Lohnnebenleistungen
Erfahren Sie mehr über die attraktiven Konditionen, die wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten.
Arbeitszeit
42 Stunden pro Woche für das nicht ärztliche Personal (je 15 Minuten bezahlte Pause vormittags und nachmittags)
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung: Wir legen grossen Wert auf die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung und unterstützen Sie grosszügig; finanziell und zeitlich.
Berufliche Vorsorge
Das Spital Schwyz verfügt über eine attraktive BVG-Versicherung bei SwissLife und bei der VSAO, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht.
Beteiligung am Unternehmenserfolg
Bei erfolgreichem Rechnungsabschluss können die Mitarbeitenden aufgrund eines Entscheides des Vorstands der Krankenhausgesellschaft Schwyz mit einem einmaligen, freiwilligen Bonus am Gewinn beteiligt werden.
Dienstalter
- 15 Dienstjahre: CHF 2'000 und 5 Tage Ferien
- 20 Dienstjahre: CHF 3'000 und 10 Tage Ferien
- 25 Dienstjahre: CHF 4'000 und 10 Tage Ferien
- 30 Dienstjahre: CHF 5'000 und 10 Tage Ferien
Familien
- Kinderzulage CHF 230 pro Kind, Ausbildungszulage CHF 280 pro Kind
- Familienzulage CHF 170 (nach Beschäftigungsgrad)
- Vergünstigter Windelbezug
- Betreuungsbeiträge an die familienexterne Kinderbetreuung (Kita)
- Verlängerter Mutterschaftsurlaub
- Flexible Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, Jobsharing, Homeoffice etc.
- Teilzeit auch in Führungsfunktionen möglich
Feiertage
15 Feiertage sowie 2 freie Halbtage, sofern diese auf einen Wochentag fallen (24.12./31.12. geben Anspruch auf Kompensation). Weitere arbeitsfreie Tage regelt das Personalreglement.
Ferienanspruch
Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr:
28 Arbeitstage
Lernende bis zum Lehrabschluss:
28 Arbeitstage
Ab vollendetem 20. Altersjahr:
23 Arbeitstage
Ab vollendetem 50. Altersjahr:
28 Arbeitstage
Ab vollendetem 60. Altersjahr:
33 Arbeitstage
Kader ohne Anspruch auf Überstundenkompensation:
+5 Arbeitstage
Ab vollendetem 5. Dienstjahr (Anspruch per 1.1. des Folgejahres):
+3 Arbeitstage
Gesundheit
Wir engagieren uns für Ihre mentale und Ihre physische Gesundheit. Gesunde Mitarbeitende sind ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Wir offerieren Ihnen eine unentgeltliche Gesundheitsvorsorge bei der Eintrittsuntersuchung und die jährliche Grippeimpfung. Profitieren Sie vom Fit-Abo für Mitarbeitende, dem speziellen Fitness-Abo mit vorteilhaften Preisen zur Nutzung des Trainingscenter des Spital Schwyz. Nehmen Sie an gemeinschaftlich organisierten Sport- und Spielanlässen teil und beachten Sie andere Gesundheitsmassnahmen.
Inkonvenienzen
Inkonvenienzzulagen je nach Anspruchsberechtigung (Sonn- und Feiertag CHF 7, Nacht CHF 6 plus Zeitgutschrift, Pikett CHF 5 bis CHF 6 je nach Interventionszeit).
Krankheit und Unfall
Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall bis zum 60. Kalendertag: 100% des Grundlohnes, ab dem 61. Kalendertag: 90% des Grundlohnes, während 22 Monaten. Bei stationärer Behandlung infolge eines Unfalls sind Sie in der ganzen Schweiz privat versichert. Mitarbeitende, welche sich infolge von Krankheit stationär im Spital Schwyz behandeln lassen, erhalten ein Hotellerie-Upgrade um eine Kategorie, sofern genügend Bettenkapazität zur Verfügung steht.
Kündigungsfrist
Während der Probezeit 7 Tage, danach 3 Monate.
Kader 4 Monate, oberes Kader gemäss Arbeitsvertrag.
Mutterschaft
16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 100% Grundlohn bei Wiederaufnahme der Tätigkeit bis spätestens 6 Monate nach der Niederkunft. Bei Austritt 14 Wochen.
Pause
Sie haben 30 Minuten bezahlte Pause pro Tag. In den Arbeitspausen haben Sie Anrecht auf ein Gratisgetränk. Unser Personalrestaurant verwöhnt Sie zu vergünstigten Preisen mit gesunden, abwechslungsreichen und äusserst schmackhaften Menüs.
Probezeit
3 Monate
Vaterschaft
10 Tage Vaterschaftsurlaub mit 100% Grundlohn
Verpflegung
Für Mitarbeitende steht das Personalrestaurant mit vergünstigten Menüs zu attraktiven Preisen zur Verfügung. In den Arbeitspausen haben Mitarbeitende Anrecht auf ein Gratisgetränk im Personalrestaurant.
Wahlferien
Pro Jahr können 5 oder 10 zusätzliche Ferientage «gekauft» werden. Dies ist durch eine Lohnreduktion von 2% respektive 4% auf den Jahreslohn möglich.
13. Monatslohn
Die Auszahlung erfolgt im Dezember oder bei Austritt.