Grundversorgung vor grossen Herausforderungen

22. Mai 2024

Die Krankenhausgesellschaft Schwyz (KHGS) als Trägerverein des Spital Schwyz nimmt zur Kenntnis, dass Regierungsrat und Kantonsrat die Vorhalteleistungen für den permanenten Notfalldienst der Spitäler nicht als Gemeinwirtschaftliche Leistung (GWL) anerkennen. 

«Der finanzielle Druck für das Spital Schwyz bleibt so oder so bestehen, wie für alle anderen Spitäler auch. Wir setzen weiterhin alles daran, der Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit eine hochqualifizierte und schnelle medizinische Versorgung auf der Notfallstation zu gewährleisten», nimmt Stefan Aschwanden-Lichti, Präsident des Vorstands, Stellung. 

Die generell angespannte Finanzierungssituation mit zu tiefen Tarifen, die im Jahr 2023 zu einem Defizit von 2.5 Mio. Franken geführt hat, und der aktuelle Entscheid von Regierungs- und Kantonsrat, keine GWL für die Vorhalteleistungen im Notfall zu entrichten, werden zu Anpassungen führen müssen. Das Spital Schwyz wird hierfür weitere Sparmöglichkeiten identifizieren und sein ambulantes wie auch stationäres Leistungsangebot prüfen müssen. «Selbstverständlich werden wir den aktuellen Leistungsauftrag, zu dem das Führen einer Notfallstation gehört, erfüllen. Gleichzeitig sind wir als privater Akteur in der Pflicht, unsere unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen. Das beinhaltet die kritische Prüfung mittel- und langfristiger Anpassungen zur Stabilisierung unserer Ergebnisse.»