Patientenverfügung - Gesundheitliche Vorausplanung
Beratungsangebot - Advance Care Planning
Mit «Advance Care Planning» (ACP) bietet das Spital Schwyz ein Beratungsangebot für gesunde wie erkrankte Menschen, die sich mit der folgenden Frage auseinandersetzen: Wie soll meine medizinische Behandlung aussehen, wenn die Urteilsfähigkeit temporär oder dauerhaft nicht mehr gegeben ist? Es geht um die selbstbestimmte Planung von Behandlungsoptionen und ist breiter ausgelegt, als die Definition einer Patientenverfügung. Die Beratung wird durch eine ACP-zertifizierte Fachperson durchgeführt und wendet sich an Menschen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Weitere Details zum Beratungsangebot
Die meisten Menschen wollen selbst entscheiden, wie sie bei einer Krankheit oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden. Auch dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen selbst mitzuteilen. Vorausplanung an sich ist nichts Neues. Menschen planen ihr Leben voraus. Diese Lebensplanung umfasst private wie auch berufliche Aspekte. Im Gesundheitssektor finden ebenfalls täglich Vorausplanungen statt. So werden Behandlungspläne besprochen, Operationen geplant, Entlassungen oder Rehabilitationen organisiert oder Notfallpläne ausgefüllt. Die Planung für die eigene Urteilsunfähigkeit, ausgelöst durch Krankheit oder Unfall, wird von vielen Menschen jedoch vermieden, da dies Angst und Unsicherheit auslöst. Häufig ist der Wille einer Patientin oder eines Patienten trotz einer Patientenverfügung unklar oder widersprüchlich formuliert. Ärztinnen und Ärzte wollen Sie jedoch jederzeit gemäss Ihren Vorstellungen und Zielen behandeln, sei es auf einer Notfall-, einer Intensivstation oder zu Hause.
Die gesundheitliche Vorausplanung hat zum Ziel, Sie so zu beraten, dass Sie wichtige Entscheidungen für eine Patientenverfügung gut informiert treffen und klar formulieren können. Sie sollen mögliche Folgen Ihrer Behandlungswünsche verstehen sowie Chancen und Risiken abwägen können. Zertifizierte ACP-Beraterinnen und -Berater begleiten Sie in diesem Prozess. Ihre Entscheidungen können in einer Patientenverfügung «plus» festgehalten werden.
Advance Care Planning (ACP) ist ein begleiteter, strukturierter Prozess, der es der Patientin und dem Patienten sowie den Angehörigen ermöglicht, sich mit ihren Einstellungen zu Leben und Sterben sowie zu möglichen Behandlungen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit mithilfe einer ausgebildeten Beraterin bzw. eines ausgebildeten Beraters auseinanderzusetzen. Das Konzept kombiniert die individuelle Beratung von Menschen mit einem regionalen, systemischen Ansatz, der sicherstellt, dass alle Beteiligten die verwendeten Dokumente kennen und in einer Notfallsituation korrekt anwenden können. Ziel ist es, die Behandlung von urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten besser im Sinne ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu koordinieren und dadurch die Patientenautonomie zu stärken.
Der wichtigste Unterschied zur Patientenverfügung ist, dass die Patientenverfügung für Situationen am Lebensende gilt. Advance Care Planning (ACP) hingegen umfasst Planungen für die eigene Behandlung, unabhängig davon, ob die Urteilsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft ist. Die gesundheitliche Vorausplanung nach ACP ist für alle Menschen wichtig und sinnvoll, egal ob krank oder gesund, jung oder alt, ob allein lebend, in einer Familie oder in einer Gemeinschaft. Ein medizinischer Notfall kann uns alle jederzeit in jedem Alter und in jeder Situation treffen.
Die gesundheitliche Vorausplanung nach ACP ist wissenschaftlich fundiert und wird auch vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen. Das in der Schweiz geltende Erwachsenenschutzrecht schreibt seit 2013 vor, dass Patientenverfügungen rechtlich verbindlich sind. Nur in Notfallsituationen entscheiden Ärztinnen und Ärzte nach bestem ärztlichem Ermessen. Beachten Sie, dass eine Patientenverfügung und/oder eine vorausschauende Planung erst bei einer Urteilsunfähigkeit zum Zuge kommt!
Es sind zwei Gesprächstermine nötig. Beim ersten Gespräch wird ein Standortgespräch geführt, um die Einstellung zum Leben, zur Lebensqualität, aber auch zum Tod zu erfragen. Aus dem resultierenden Standortgespräch werden in einem zweiten Gespräch die Therapieziele klar und präzise gemeinsam festgelegt.
Kosten: Für zwei Sitzungen à ca. 1,5 Stunden pauschal CHF 100.–. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese Kosten übernommen werden.